Studienplatzklage - Ein Ausweg bei einer Absage

Studienplatzklage - Ein Ausweg bei einer Absage

Im Jahr 2013 gab es in NRW und Hessen den doppelten Abiturjahrgang. Insbesondere in solchen Fällen wächst die Angst, bei der Vergabe der Studienplätze leer auszugehen. Eine Studienplatzklage kann eine Alternative bieten.

Inhaltsverzeichnis

Studienplatzklage als Alternative

Du hast Dich um einen Studienplatz beworben und eine Absage bekommen? Dann kannst Du zunächst weitere Wege zum Studium wie das Losverfahren oder Wartesemester in Erwägung ziehen. Möglicherweise ist zur Überbrückung der Wartezeit auch ein Auslandspraktikum oder ein Freiwilliges Soziales Jahr eine Alternative? Möchtest Du trotzdem direkt im nächsten Semester mit Deinem Wunschstudium beginnen, kann eine Studienplatzklage die Lösung sein. Rechtsanwalt René Pichon ist seit mehr als 40 Jahren im Hochschulrecht aktiv. Er erläutert, wie eine Klage funktioniert, was Du beachten solltest und mit welchen Kosten Du rechnen musst.

Hintergründe zur Studienplatzklage

Das Recht auf freie Wahl des Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsplatzes beruht auf § 12 des deutschen Grundgesetzes. Der Paragraph legt fest, dass jeder Bürger der Bundesrepublik Deutschland dieses Recht in Anspruch nehmen kann.

Vor dem aktuellen Hintergrund an deutschen Hochschulen ist dieser Paragraph für Studienbewerber besonders interessant. Schließlich sind über 60 % der heutigen Studiengänge zulassungsbeschränkt. Wer an der Hürde des Numerus clausus scheitert, muss teilweise mit langen Wartezeiten rechnen. Eine schwierige Ausgangslage für Studienanfänger, die sich auch in den kommenden Jahren durch doppelte Abiturjahrgänge und die Verkleinerung der Seminare kaum entspannen kann.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Studienplatzklage erfolgreich ist?

Eine Hochschulzugangsberechtigung, wie die Hochschulreife, ist Grundvoraussetzung für einen Studienplatz und damit für eine erfolgreiche Studienplatzklage. Darüber hinaus dürfen keine Formfehler in den Anträgen vorkommen sowie keine Fristen überschritten werden. Ferner darf sich die Klage nicht gegen die Stiftung für Hochschulzulassungen, hochschulstart.de, richten, sondern direkt gegen eine oder mehrere Hochschulen.

Weder die Abiturdurchschnittsnote noch Wartesemester spielen bei der Klage eine Rolle. Eine Klage in ein höheres Fachsemester hat nur Aussicht auf Erfolg, wenn eine Anerkennung des Prüfungsamtes der Hochschule oder ein Bescheid des Landesprüfungsamtes vorliegt. Hier entscheidet der Einzelfall, da es hier auf individuelle Umstände ankommt.

Für Masterstudiengänge gelten wiederum andere Voraussetzungen bei der Studienplatzklage. Um die Zulassung zum Master Studiengang zu erhalten, muss der angehende Student häufig einen Eignungstest bestehen oder einen festgelegten Notendurchschnitt erreichen. Scheitert der zukünftige Student an dieser Hürde und erhält eine Absage, ist die fehlende Rechtsmäßigkeit der Zugangsbeschränkung ein Ansatzpunkt für die Klage. Fehlerhafte Auswahlkriterien, wie das Heranziehen des Abiturzeugnisses sowie das Nichtanerkennen des Bachelorabschlusses einer anderen Hochschule, können ebenfalls als Grundlage dienen. In der Regel führt der Anwalt eine Master Studienplatzklage daher zweigleisig: Er greift sowohl das Auswahlverfahren als auch die Kapazitätsberechnung der Hochschule an. Eine allgemeine Einschätzung zu den Erfolgsaussichten bei der Studienplatzklage um ein Master Studium liegen noch nicht vor.

Warum ist eine Studienplatzklage gegen eine Hochschule möglich?

Bei den zulassungsbeschränkten Studiengängen setzen die Hochschulen jedes Jahr einen Numerus clausus, also eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen, fest. Diese Plätze vergeben die Hochschulen intern beziehungsweise durch die Stiftung für Hochschulzulassung (Sfh) bundesweit über hochschulstart.de. Die Höchstzahl der Studienplätze setzen die Hochschulen aber in der Regel zu niedrig an, sodass die Kapazitäten nicht ausgeschöpft sind und daher eingeklagt werden können.

Wie läuft eine Studienplatzklage ab?

Der Anwalt stellt zunächst den Antrag auf außerkapazitäre Zulassung bei der jeweiligen Hochschule, der jedoch meist abgelehnt wird. Parallel dazu leitet der Anwalt das Eilverfahren bei den zuständigen Verwaltungsgerichten ein - die einstweilige Anordnung. Die Begründung dabei lautet, die Kapazitäten der Hochschule seien nicht ausgeschöpt und diese könnten mehr Studienanfänger aufnehmen als angegeben.

Über diesen Erlass entscheidet das Gericht im Laufe des Semesters durch Beschluss. Ist das Verfahren erfolgreich, erhalten alle Kläger die jetzt verfügbaren Studienplätze. Übersteigt die Anzahl an Klägern die Zahl der freien Plätze, entscheidet in der Regel das Losverfahren. Das ist besonders bei den medizinischen Studiengängen sowie in Psychologie häufig der Fall.

Welche Studienfächer kann der Anwalt einklagen?

Grundsätzlich gilt: Jedes Studienfach kann eingeklagt werden. Am häufigsten sind Studienplatzklagen jedoch in den Bereichen Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Psychologie. Aber auch Klagen bei „exotischen“ Fächern wie Sportwissenschaft nehmen zu. Hier empfiehlt es sich, mit der Klage nicht lange zu warten, da anders als im Bereich Medizin hier meist eine Zulassung durch Vergleich möglich ist.

Zu einem sogenannten Zulassungsvergleich seitens der Hochschule kommt es häufig, wenn der Rechtsanwalt der Hochschule Fehler bei der Berechnung der Studienplatzvergabe nachweisen kann. In diesem Fall bieten die Hochschulen meist einen Vergleich an, um den Prozess nicht zu verlieren und keinen Präzedenzfall zu riskieren. Bei Annahme des Vergleichs zieht der Anwalt den Antrag zurück und der Kläger bekommt einen Studienplatz. In diesem Fall gibt es kein Losverfahren oder ähnliches - der Studienplatz ist sicher.

Wie hoch sind die Chancen auf Erfolg bei einer Studienplatzklage?

Da sich jede Studienplatzklage auf einen ganz individuellen Fall bezieht, lassen sich die Chancen nur schwer einschätzen. Studienplatzklagen in Bachelor Studiengängen haben in der Regel bei der Durchführung von 4 bis 5 parallelen Verfahren Erfolgsaussichten von annähernd 100 %.

Bei Medizin zum Beispiel liegt die derzeitige Erfolgschance einer Klage bei circa 50 % bis 70 %. Bessere Chancen haben Kläger, die sich zu einer Psychologie-Studienplatzklage entschlossen haben. Hier kann der Kläger von einer hundertprozentigen Erfolgsquote ausgehen. Vielversprechend sind auch die Aussichten für Interessenten, die ein Lehramtsstudium anstreben. In Einzelverfahren erhalten circa 80 % der Kläger ihren Wunschstudienplatz.

„Die Rechtsschutzversicherungen haben inzwischen Studienplatzklagen entweder gänzlich aus den Versicherungsleistungen gestrichen oder aber auf maximal drei Verfahren pro Kalenderjahr limitiert. Auch die Wartezeiten wurden auf bis zu einem Jahr heraufgesetzt. Alte Verträge sind hier wesentlich interessanter und könnten gegebenenfalls bis zu maximal zehn Verfahren pro Semester abdecken. Allerdings muss bedacht werden, dass die Versicherungen lediglich die gerichtlichen Verfahren abdecken, nicht die außergerichtlichen Tätigkeiten. Hier kommt es auf den Einzelfall an.“ Lies hier das komplette Interview mit Rechtsanwalt René Pichon.

Welche Kosten kommen bei einer Studienplatzklage auf?

Die Kosten bei einer Studienplatzklage sind immens. Am kostenintensivsten sind die Medizin-Studienplatzklagen, da hier meist mehrere Verfahren parallel laufen. Je nach Studiengang und Bundesland muss der Kläger mit Kosten von 6.000 € bis 10.000 € rechnen. Für Einzelverfahren außerhalb der Medizin belaufen sich die Kosten auf ungefähr 1.000 € aufwärts.

Wie teilen sich diese Kosten auf?

Egal wie das Urteil lautet, bei einer Studienplatzklage fallen folgende Kosten an:

  • Kosten des Gerichts
  • Kosten des eigenen Anwalts
  • Kosten der Gegenanwälte

Die Frage ist nun: Wer trägt die Ausgaben? In der Regel muss der Verlierer dafür aufkommen. Das ist das Risiko, das ein Kläger eingehen muss. Aber auch bei einem Gewinn seitens des Klägers entscheiden viele Gerichte, dass nicht die Hochschulen, sondern die Kläger zumindest den Großteil der Gerichtskosten zu zahlen haben. Dabei zahlt die Hochschule einen geringen Satz, der Rest verteilt sich auf die Vielzahl der Kläger. Dieses Vorgehen ist jedoch verfassungsrechtlich umstritten.

Auch bei einem Vergleich kann der Kläger trotzdem zur Kasse gebeten werden, da er gegebenenfalls die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu tragen hat. Die Hochschule kann bei einer Niederlage Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes einreichen. Dann muss in zweiter Instanz über die Klage entschieden werden. Dadurch steigen auch die Kosten. Die genauen Kosten für eine Studienplatzklage sind also schwer abzuwägen.

Eine erste Einschätzung zu den Gesamtkosten können Interessenten schnell und unkompliziert in einem ersten Gespräch mit ihrem Anwalt erfragen. Mehr Informationen zum Thema Studienplatzklage und zur Kanzlei Pichon & Pichon Rechtsanwälte sind auf der Internetseite der Kanzlei zu finden.

Lohnt sich eine Studienplatzklage?

Die Frage, ob sich eine Studienplatzklage lohnt, sollte jeder für sich selbst entscheiden. Einerseits solltest Du Dir darüber im Klaren sein, dass ein Verfahren mit hohen Kosten und Mühen verbunden ist. Bis zum Beginn des Studiums steht Dir eine Wartezeit von 4 bis 6 Monaten, teilweise sogar einem Jahr oder noch länger bevor. Sollte die Klage erfolgreich sein, startest Du verspätet ins Studium. Im 1. Semester sammelst Du weniger Credit Points und die Regelstudienzeit verlängert sich. Zu den Vorteilen gehört, dass Du mögliche Wartesemester durch eine Studienplatzklage umgehen kannst und sich Dein Studiumsbeginn nach vorne verlegt. Solltest Du in erster Instanz gewinnen und die Hochschule in Berufung gehen, kannst Du trotzdem mit dem Studium beginnen. Gewinnt die Hochschule dann in zweiter Instanz, ist eine Anrechnung der bereits erworbenen Studienleistungen möglich. Dies bringt beispielsweise bei einer erneuten Bewerbung Vorteile.

Du möchtest mehr über das Thema Studienplatzklage erfahren?

Informiere Dich jetzt auf der Website der Kanzlei Pichon & Pichon Rechtsanwälte, wie Du Deinen Studienplatz einklagen kannst.