Studieren ohne Abitur - Der dritte Bildungsweg

Studieren ohne Abitur - Der dritte Bildungsweg

Mit einem Meistertitel oder einer anderen beruflichen Qualifikation kannst Du ebenfalls studieren - auch ohne Abitur. Die Voraussetzungen umfassen mitunter Zugangsprüfungen oder ein Probestudium.

Ohne Abitur studieren – Die Alternative für beruflich Qualifizierte

Ein Studium ohne Abitur oder Fachhochschulreife erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Über 32.000 Menschen studieren derzeit ohne Abitur. Dazu beigetragen hat vor allem ein Beschluss der Kultusminister von 2009, der den Hochschulzugang für Nicht-Abiturienten erleichtern sollte. Bis der Weg an die Universität oder Fachhochschule frei ist, haben Berufserfahrene dennoch einige Hindernisse zu überwinden.

Inhaltsverzeichnis

Beliebte Bachelor Studiengänge

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Zugangsbedingungen für ein Studium ohne Abitur

Die Zugangsbedingungen unterscheiden sich in den Details je nach Bundesland und Hochschule. Daher solltest Du Dich über Sonderregelungen bei der jeweiligen Hochschule erkundigen. Die Verordnung über den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte von 2010 ist jedoch allgemeingültig und differenziert zwischen zwei Gruppen von Bewerbern für ein Studium ohne Abitur:

Meister und andere Aufstiegsfortbildungen

Der Meistertitel sowie andere hoch qualifizierte Abschlüsse wie Fachwirte und Techniker sind der Hochschulreife in allen Bundesländern bis auf Brandenburg gleichgesetzt. Das bedeutet, dass Du einen unmittelbaren, prüfungsfreien Hochschulzugang zu Fachhochschulen und Universitäten sowie zu allen Studiengängen hast und ohne Abitur studieren kannst.

Bei anderen Aufstiegsfortbildungen handelt es sich in der Regel um eine staatliche oder eine entsprechende IHK-Prüfung. Als „Staatlich geprüfter Betriebswirt“ kannst Du Dich beispielsweise direkt für ein Bachelor Studium einschreiben oder bewerben. Die entsprechenden Nachweise überprüft die jeweilige Zulassungsstelle der Hochschule. Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Sachsen setzen jedoch vor der Einschreibung ein Beratungsgespräch beziehungsweise Eignungsgespräch voraus.

Beruflich Qualifizierte

Zu den beruflich Qualifizierten zählen Bewerber mit einer Ausbildung von wenigstens 2 Jahren sowie mindestens 3‑jähriger Berufserfahrung. „Fachtreue Bewerber“, die ihre Berufsausbildung ergänzen möchten, erhalten ihre Zulassung zum Teil ohne weitere Prüfung. Fachtreu heißt in diesem Fall, dass eine Rechtsfachwirtin beispielsweise Jura, aber nicht Germanistik ohne Abitur studieren kann. Ob Deine Berufsausbildung fachlich zu Deinem Wunschstudiengang passt, entscheidet immer die zuständige Fakultät, an der Du Dich bewirbst. Je nach Bundesland, Studiengang und Hochschule musst Du mit zusätzlichen Prüfungen rechnen, um ohne Abitur studieren zu können.

  • Zulassungsprüfung

    Bei der Zulassungsprüfung handelt es sich um einen schriftlichen und mündlichen Test, der feststellen soll, ob Du Dich für ein Studium im Allgemeinen eignest. In diesem Studierfähigkeitstest musst Du Aufgaben in den Bereichen Mathematik und Fremdsprachen lösen sowie Deine fachspezifischen Kenntnisse oder Dein Allgemeinwissen unter Beweis stellen. Vor der Zugangs- oder Zulassungsprüfung führen einige Hochschulen zuerst ein Beratungsgespräch durch. In dem Gespräch möchte die Hochschule vorab herausfinden, ob Du das erforderliche fachliche und methodische Vorwissen mitbringst.

    Hast Du die Zugangsprüfung bestanden, bist Du berechtigt, das Studium an der prüfenden, jedoch nicht an einer anderen Hochschule aufzunehmen. Das Bestehen der Zugangsprüfung ersetzt darüber hinaus keine allgemeingültigen Voraussetzungen wie einen fachspezifischen Eignungstest oder die Erfüllung des Numerus clausus (NC). Die Fristen für die Zugangsprüfungen liegen weit vor den Terminen für reguläre Bewerber. Meistens musst Du Dich am 1. April für das Wintersemester und am 1. Oktober für das Sommersemester beworben haben.

  • Begabtenprüfung
    Wenn Du ohne Abitur studieren möchtest, musst Du die Hochschulreife in einigen Bundesländern zunächst durch eine besondere Prüfung, die sogenannte Begabtenprüfung, erwerben. Die Prüfungselemente orientieren sich dabei an den Anforderungen der Allgemeinen Hochschulreife. Um die Begabtenprüfung ablegen zu können, musst Du mindestens 25 Jahre alt sein und wenigstens 5 Jahre gearbeitet haben. Im Gegensatz zur Zulassungsprüfung, die nur zum Studium an einer bestimmten Hochschule beziehungsweise in einem bestimmten Bundesland berechtigt, ermöglicht das Bestehen der Begabtenprüfung den bundesweiten Hochschulzugang.
  • Probestudium
    Interessierst Du Dich für einen zulassungsfreien Studiengang, setzen einige Hochschulen zunächst ein sogenanntes Probestudium voraus. In diesem Fall studierst Du 2 bis 4 Semester auf Probe an der Hochschule. Währenddessen musst Du eine Mindestanzahl an Credit Points erreichen. Hast Du das Probestudium erfolgreich absolviert, kannst Du Dein Studium fortsetzen. Deine bereits erworbenen Credit Points erkennt die Hochschule in der Regel an.
  • Ausnahmeregelung: Fachungebundener Hochschulzugang
    Beruflich Qualifizierte können sich in einigen Bundesländern, wie NRW und Hessen, auch um ein Studium außerhalb ihres Fachbereichs bewerben. Zulassungsvoraussetzung ist hier die Zugangsprüfung oder - bei zulassungsfreien Studiengängen - ein Probestudium.

Besondere Regelung für einen Studienplatz in Medizin

Auch die Bewerbung um die begehrten Studienplätze in den medizinischen Studiengängen ist prinzipiell für Interessierte, die ohne Abitur studieren möchten, möglich. Da der Studiengang Medizin bundesweit zulassungsbeschränkt ist, erfolgt die Studienplatzvergabe durch die Stiftung für Hochschulzulassung über hochschulstart.de.

Studieninteressierte mit einem Meistertitel sowie beruflich Qualifizierte mit fachnaher Ausbildung können sich direkt bewerben. Allerdings entspricht eine Berufsausbildung in der Regel einer Abiturdurchschnittsnote von 4,0. Um die mehrjährige Wartezeit zu umgehen und die Note zu verbessern, können die Studienbewerber freiwillig eine Zugangsprüfung absolvieren.

Studieninteressierte mit einer Berufsausbildung in einem fachlich nicht verwandten Fach müssen diese Zugangsprüfung ablegen. Mit der erworbenen Note kannst Du Dich über hochschulstart.de um einen Studienplatz bewerben.

Quote für das Studieren ohne Abitur

Obwohl sich die Hochschulen für Studienanfänger, die ohne Abitur studieren, generell geöffnet haben, ist der Zugang für zulassungsbeschränkte Studiengänge an einigen Hochschulen mit einer Vorabquote begrenzt. Bisher sind lediglich zwischen 3 % und 10 % der Studienplätze für Bewerber reserviert, die ohne Abitur studieren möchten. Gibt es mehr Bewerber als die Quote zulässt, finden teils Auswahlgespräche an der jeweiligen Hochschule statt. In diesem Gespräch prüfen die Vertreter, ob Du Dich für das Studium eignest. Außerdem fließen die Bewerbungsunterlagen in das Auswahlverfahren mit ein. Stellt die Kommission für einige Bewerber das gleiche Ergebnis fest, entscheidet das Los über die Rangfolge der Studienbewerber.